15. November 2021 - Beiträge - Allgemein

St. Martinshorn?

Schinkenhörnchen

Nein, das Ta-tü-ta-ta hat mit dem heiligen Martin absolut nichts zu tun. Korrekter wäre die Bezeichnung „Martin-Horn“, Martin-Horn mit Bindestrich, die sogar als geschützte Wortmarke registriert ist. Der Name geht zurück auf die Herstellerfirma Max B. Martin, die seit 1880 Signalhörner herstellt. Gegründet wurde sie seinerzeit in Sachsen, sitzt aber heute in Philippsburg.

Man nimmt an, dass früher die Kavallerie, wenn sie sich durch die engen Straßen einer Stadt drängen wollte, solche Hornsignale geblasen hat um anzuzeigen: „Platz da, jetzt kommen wir!“ Diese Bedeutung hat das „Folgetonsignal“, wie es offiziell genannt wird, ja auch noch heute, wenn Polizei, Feuerwehr oder Notärzte mit ihren Einsatzwagen durch die Gegend flitzen.

Da die Signale inzwischen meist nicht mehr mechanisch, sondern elektronisch erzeugt werden, haben sich viele verschiedene Klangfarben eingebürgert, Auch in der Tonhöhe können sich die Signale unterscheiden. Genaue Richtlinien gibt es dafür nicht, aber wir würden ja nicht in Deutschland leben, wenn der Gebrauch von Signalhörnern nicht in einer DIN-Norm festgelegt wäre. Es ist die DIN 14610, die bestimmt, dass der Tonabstand der beiden Signaltöne eine reine Quart betragen muss und die Töne im Frequenzbereich zwischen 360 und 630 Hz liegen sollen.

Außerdem wird empfohlen, auf dem Lande tiefer und in der Stadt höher klingende Hörner einzusetzen. Was man sich hierbei allerdings gedacht hat, ist mir ziemlich schleierhaft.

Wenn wieder einmal ein Ta-tü-ta-ta an Ihrem Haus vorbeibraust, können Sie ja mal horchen, ob Sie nach Meinung der Behörden auf dem Lande oder in der Stadt wohnen.

(D. Hahn)


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