Männer und Frauen sind gleichberechtigt
Am 3. Mai 1957 verabschiedete der Bundestag der Bundesrepublik Deutschlands das Gleichberechtigungsgesetz. Dieses regelt die Umsetzung des Gleichberechtigungsgrundsatzes in die einfachen Gesetze. Das hat sich über viele Jahre hingezogen. Erst seit 1977 dürfen Frauen zum Beispiel ohne die Einwilligung ihres Mannes eine Arbeit aufnehmen.
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ – dieser Satz wurde vor allem auf Betreiben der Rechtsanwältin Elisabeth Selbert in den Grundrechteteil des Grundgesetzes aufgenommen. Elisabeth Selbert war eine der vier Frauen, die dem 65köpfigen Parlamentarischen Rat angehörten, der bis 1949 das Grundgesetz ausarbeitete. Ihr ging es um die Würde und die Wertigkeit einer persönlichkeitsbewussten Frau. Sie will bewusstmachen, wie rechtlos Frauen Mitte des 20. Jahrhunderts waren.
Damals durften Ehefrauen zum Beispiel kein eigenes Konto führen und sie durften bei der Erziehung der Kinder nicht mitreden.
Dem Gesetz nach sind Frauen und Männer in Deutschland heute gleichberechtigt, dass sie nicht immer gleichgestellt sind, zeigen Kampagnen wie „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ oder die Diskussion über paritätische Besetzung von Vorstands- und Aufsichtsratsgremien.